Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100 % übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt.
Das ILS gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Aktuell besteht für 121 ILS-Fernlehrgänge die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Das Angebot des ILS enthält damit bundesweit die mit Abstand größte Anzahl förderungsfähiger Fernlehrgänge.
Weitere Infos sowie die aktuellen Maßnahmennummern erhalten Sie unter 0800 / 123 44 77 (gebührenfrei)
Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten des ILS kombinierbar.
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