BAföG für Fernlehrgänge

Mi, 18. Februar 2009
Quelle: Bremer Anzeiger

Staatliche Förderung für Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen

Bremen. Von zu Hause aus lernen, ist praktisch – kann aber hohe Studiengebühren kosten. Was viele Fernlern-Interessierte nicht wissen: Die staatliche Unterstützung mit dem irreführenden Namen Meister-BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) steht allen zu, die sich über ihre Erstausbildung hinaus weiter qualifizieren wollen.

Wer sich neben dem Beruf per Fernunterricht auf eine IHK-Prüfung oder eine andere staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten möchte, sollte immer auch prüfen, ob das Meister-BAföG für ihn in Frage kommt. Die Grundidee des Meister-BAföG ist es, Berufstätige, die sich über die Erstausbildung hinaus nebenberuflich weiterqualifizieren wollen, zu entlasten sowie Existenzgründern den Schritt in die Unabhängigkeit zu erleichtern.

Diese Form der Förderung besteht aus zwei Teilen: Zum einen kommt den Fernstudierenden eine Rückzahlung von 30,5 Prozent der Studiengebühren zugute, zum anderen haben sie das Anrecht auf ein Bankdarlehen. Die Rückzahlung des Kredits bleibt in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Weiterbildung zins- und tilgungsfrei. Danach stehen dem Fernlerner sechs weitere Jahre zur Verfügung, um den Betrag auszugleichen. Existenzgründern wird das Darlehen bis zu 66 Prozent erlassen.

Für die Möglichkeit zur Förderung per Meister-BAföG gibt es weder eine Alters-, noch eine Einkommens- oder Vermögensgrenze. Einige Rahmenbedingungen müssen für eine Förderung allerdings erfüllt sein – zum Beispiel eine bereits abgeschlossene Erstausbildung, deren Abschluss nicht über der angestrebten Qualifikation liegt. Darüber hinaus muss der Fernlehrgang auf eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, die einerseits über dem Niveau eines Facharbeiters-, Gesellen- oder Berufsfachhochschulabschlusses liegt, andererseits aber nicht höher als der Abschluss "Meister" ist.

Wichtig: Das Meister-BAföG kann auch noch nach Studienbeginn beantragt werden, in jedem Fall aber vor Abschluss des Fernlehrgangs. Neben dem BAföG gibt es übrigens noch viele weitere Möglichkeiten, bei einem Fernlehrgang vom Staat, vom Arbeitgeber oder einem Institut selbst gefördert zu werden. […]

Infos, wie man sich parallel zum Beruf weiterbilden und sich dabei finanziell unterstützen lassen kann, gibt es bei der ILS-Beratung montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0800 / 123 44 77 oder unter www.ils.de sowie www.meister-bafoeg.info.



ILS-Pressestelle c/o Laub & Partner GmbH · Melanie Thieme
Tel.: 040 / 656 972-13 · Fax: -50 · E-Mail: melanie.thieme@laub-pr.com

zurück zur Übersicht

0800 123 44 77
(Gebührenfrei)
Kostenlose Beratung, Mo.-Fr., 8-20 Uhr
Infos anfordern

Infos kostenlos anfordern

Fordern Sie jetzt das aktuelle ILS-
Studienhandbuch mit über 200
ausführlichen Lehrgangsbeschreibungen
und vielen hilfreichen Tipps an!

 
Frau
Herr
Vorname
Nachname
Straße
Nr.
PLZ
Ort
Jetzt anfordern

Online-Anmeldung

Sie haben sich für ein Angebot entschieden?
Dann melden Sie sich hier für Ihr Fernstudium an.

Jetzt anmelden