BAföG

Um die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem zu erhöhen, führte die Bundesregierung zum 1. September 1971 das "Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung" - kurz BAföG - ein. Diese staatliche Ausbildungsförderung soll Menschen, die es sich nicht leisten können, finanziell bei der Verwirklichung ihrer Bildungsziele unterstützen. Förderungsfähig sind Besuche von Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien sowie weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen sowie Abendschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird BAföG auch für ein Fernstudium oder für das Absolvieren eines Fernlehrgangs bewilligt. Grundsätzlich gilt, dass nur die Erstausbildung bzw. das Erststudium unterstützt wird. Weiterhin ist die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Höchstalter von 30 Jahren Voraussetzung für die Bewilligung von BAföG. Davon zu unterscheiden ist das so genannte Meister-BAföG, für dessen Bewilligung andere Kriterien gelten.
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