Bilanzbuchhalter

Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt den ökonomischen Erfolg eines vergangenen Zeitraums wider. Sie zu erstellen ist Aufgabe des Bilanzbuchhalters. Die konkreten Aufgaben des Bilanzbuchhalters regelt das Berufsbildungsgesetz. Laut § 46 Abs. 2 gehören dazu unter anderem die Erstellung des Jahresabschlusses, die Analyse des Zahlungswerkes und der Bericht an die Unternehmensführung. Bilanzbuchhalter haben also eine zentrale Führungsposition inne.

Um den Titel Bilanzbuchhalter führen zu dürfen, muss eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Die Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung oder alternativ sechs Jahre Berufspraxis, davon drei Jahre im betrieblichen Rechnungswesen. Die Prüfungsvorbereitung wird nicht nur von den IHKs selbst angeboten. Besonders für beruflich stark eingebundene Menschen eignet sich die Vorbereitung per Fernlehrgang, da so Fahrtzeiten und feste Stundenpläne entfallen.

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