Bildungsscheck NRW

Seit Anfang 2006 haben Berufstätige aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihrer beruflichen Fortbildung zu beantragen. Der so genannte Bildungsscheck NRW wird unter bestimmten Voraussetzungen vergeben: Der Arbeitgeber darf insgesamt höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der Antragsteller darf seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht, sich allerdings durchaus auf Privatinitiative hin fortgebildet haben. Und die geplante Fortbildung muss einen nachweislichen beruflichen Nutzen haben. Das Land übernimmt dann die Hälfte der Kursgebühren, maximal 750,- Euro.

Auf den Bildungsscheck NRW haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch, genauso wie Mini-Jobber und Beschäftigte mit Zeitvertrag sowie Beschäftigte, die sich gerade in Elternzeit befinden.

Es ist übrigens nicht notwendig, dass das gewählte Fortbildungsinstitut in Nordrhein-Westfalen liegt. Deshalb ist es auch ohne weiteres möglich, für einen Fernlehrgang den Bildungsscheck NRW zu erhalten. Und wenn der Arbeitgeber mit Sitz in NRW den Antrag für seinen Mitarbeiter stellt, so darf der Nutzer des Bildungsschecks sogar außerhalb der Landesgrenzen wohnen.

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