Viele Bundesländer vergeben Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks, mit denen anteilig die Kosten für Ihre Weiterbildung übernommen werden. Diese Checks werden häufig an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten. Häufig ist für die Bewilligung der Förderung die Anzahl der Beschäftigten, die im Unternehmen des Antragstellers leben limitiert. Weitere typische Voraussetzungen:
Die Förderung erfolgt typischerweise für Maßnahmen, die
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks ist meistens vor der Anmeldung eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung an einer zugelassenen Beratungsstelle. Nach erfolgreich verlaufendem Gespräch erhalten Sie einen persönlich auf Sie ausgestellten Qualifizierungsscheck, den Sie bei uns einlösen können.
Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten des ILS kombinierbar.