"Fortbildung" steht für die berufliche Weiterbildung von Erwachsenen. Dieser Begriff der beruflichen Weiterbildung wird im Berufsbildungsgesetz (§1, Abs. 4) eindeutig definiert. Sie dient dem Erhalt, der Anpassung oder der Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Sie kann auch den beruflichen Aufstieg zum Ziel haben. Fortbildungen werden sowohl von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen als auch von privaten Einrichtungen angeboten. In der Regel schließt eine Fortbildung, wenn sie erfolgreich durchlaufen wird, mit einem Abschlusszeugnis ab.
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Fortbildung spielt oftmals die Lernform eine wichtige Rolle. Wer aus beruflichen oder familiären Gründen keine festen Seminartermine wahrnehmen kann, findet heutzutage die gesuchte Fortbildung auch in Form eines staatlich zugelassenen Fernlehrgangs mit flexiblen Lernzeiten.
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