Geschäftsführung in Kleinbetrieben | |||||||||||||||||||||||||||||
| Staatliche Zulassungsnummer 63 02 90 | |||||||||||||||||||||||||||||
Notwendiges Basis-Know-howSie möchten die Geschäftsführung in einem Kleinbetrieb übernehmen? Egal, ob Sie im Handel, im Handwerk oder im Dienstleistungsgewerbe eine Firma führen oder als Partner in einem Unternehmen eine Betriebsnachfolge antreten wollen: Ohne Fachkenntnisse - insbesondere auf kaufmännischem Gebiet - werden Sie nicht auskommen. |
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Wer als Unternehmer oder Selbstständiger seinen Betrieb erfolgreich und effizient führen oder als Angestellter beruflich vorankommen und Führungsaufgaben übernehmen will, der muss sich mit den dafür erforderlichen Kenntnissen vertraut machen und sein Wissen auf den neuesten Stand bringen. Worin unterscheidet sich der der Lehrgang "Geschäftsführung in Kleinbetrieben" von dem Lehrgang "Geschäftführung in Mittelbetrieben"?Für Kleinbetriebe sind die Bereiche Kostenrechnung, Kalkulation und Arbeitsrecht nicht so vordergründig interessant. Sie bleiben daher dem Lehrgang "Geschäftsführung in Mittelbetreiben" vorbehalten. Dort wird auch das Sozialversicherungsrecht ausführlicher behandelt. ILS-ZeugnisNach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme erhalten Sie das ILS-Abschlusszeugnis. |
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Gliederung des LernstoffsBetriebswirtschaftslehre
Unternehmensführung
Planung und Organisation
Rechnungswesen
IT-Grundlagen
Steuerlehre
Bürgerliches Recht/Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Gut zu wissen
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