IHK

Die Industrie- und Handelskammer - kurz IHK - ist die öffentlich-rechtliche Vertretungskörperschaft der gewerblichen Wirtschaft. Die Mitgliedschaft in einer regionalen IHK ist Pflicht für alle im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden - ausgenommen sind Handwerker, Landwirte und Freiberufler. 81 IHKs gibt es in Deutschland insgesamt.

Die Aufgaben der IHK liegen in der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Kommunen und Landesregierungen. Sie wirkt aktiv an der Förderung der regionalen Wirtschaft mit und berät als Serviceeinrichtung ihre Mitglieder in Rechts- und Unternehmensfragen. Die durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesene Kernaufgabe der IHK ist die Abnahme von Prüfungen zu Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen für anerkannte Ausbildungsberufe. Eine Möglichkeit, sich auf IHK-Prüfungen vorzubereiten, ist das Absolvieren eines staatlich zugelassenen Fernlehrgangs. Diese Fernlehrgänge werden mit einem Zeugnis beendet, das als Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung von der IHK anerkannt wird.