Öffentlich-rechtlicher Abschluss

Ein Abschluss einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, der mit einer Prüfung vor einer öffentlichen Kammer oder einem Verband einhergeht, wird als öffentlich-rechtlicher Abschluss bezeichnet. Institutionen, vor denen ein öffentlich-rechtlicher Abschluss abgelegt werden kann, sind beispielsweise die Deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und ihre internationalen Dependenzen sowie die Handwerkskammern, außerdem privatrechtliche Vereine wie beispielsweise der Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement (bSb) oder der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV).

Absolventen eines öffentlich-rechtlichen Abschlusses sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt, denn ein öffentlich-rechtlicher Abschluss vereint das Praxis-Know-how einer Berufsausbildung mit fundiertem und umfassendem Fachwissen. Eine Möglichkeit, sich neben dem Beruf zeitlich flexibel und ortsungebunden auf einen solchen Abschluss vorzubereiten, bieten staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Sie bieten eine optimale Vorbereitung mit exakt auf die Prüfungsbedingungen abgestimmten Studienunterlagen und einem umfassenden Betreuungsservice.