ZFU

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - kurz ZFU - mit Sitz in Köln setzt als zuständige Behörde das Fernunterrichtsschutzgesetz um, sorgt also für die Überprüfung und Zulassung von Fernlehrgängen in Deutschland. Alle drei Jahre überprüft die ZFU zudem, ob die Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt werden. Nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge ("Hobby-Lehrgänge" zur Freizeitgestaltung) werden bei der ZFU registriert. Bei diesen Fernkursen zur Freizeitgestaltung wird zwar auf eine inhaltliche Überprüfung verzichtet, doch die Verträge unterliegen genauso dem Fernunterrichtsschutzgesetz und werden von der ZFU kontrolliert. Bei der ZFU ist ein offizielles Verzeichnis einzusehen, welche Fernlehrgänge in Deutschland aktuell zugelassen sind, außerdem eine Liste aller Hobby-Fernlehrgänge sowie eine Aufstellung aller Fernlehrinstitute.

Die ZFU übernimmt darüber hinaus auch noch weitere Aufgaben zur Förderung des Fernunterrichts in Deutschland.