Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler bringt gewerbemäßig Verträge über Grundstücke, gewerbliche Räume und Wohnraum zum Abschluss. Er nimmt dabei eine Vermittlungsposition zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter ein, d. h. er wird vertraglich entweder mit der Suche nach einer bestimmten Immobilie bzw. Wohnung oder mit ihrem Verkauf bzw. ihrer Vermietung beauftragt. Für erfolgreich abgeschlossene Verträge erhält der Immobilienmakler eine Courtage (Maklerprovision).

Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt - gezeichnet von wachsender Fluktuation und Mobilität - gewinnt die Tätigkeit des Immobilienmaklers zunehmend an Bedeutung. Für die Ausübung dieses Berufs sind volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie fundierte juristische Kenntnisse in den Bereichen allgemeines Recht, immobilienbezogenes Recht, Bau- und Mietrecht und Makler- und Wettbewerbsrecht notwenig. Spezielle Fortbildungen, unter anderem staatlich zugelassene Fernlehrgänge, bereiten auf die anspruchvolle Tätigkeit als Immobilienmakler - in der Regel als freier Gewerbetreibender - umfassend vor.

Immobilienmakler beim ILS

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