Es klingt wie eine Binsenweisheit. Fachwissen auf dem neuesten Stand der Erkenntnis zählt zu den wesentlichen Erfolgskriterien im Beruf. Aber welche Fortbildung bringt den gewünschten Durchbruch? Soll es ein staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Abschluss sein? Was gelten dagegen Zertifikate von Weiterbildungsinstituten? Die Vielfalt der Weiterbildungsangebote ist für den Interessenten oft verwirrend. Etwas mehr Klarheit bringt eine Untersuchung des Marktforschungsinstituts forsa, das den Wert nebenberuflicher Weiterbildung aus Sicht der Arbeitgeber untersuchte. Dazu wurden 300 Personalverantwortliche in Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern befragt.
Entscheidend ist Praxisnähe
Ein Vergleich mit der forsa-Umfrage des vergangenen Jahres zeigt: Personalchefs achten bei Bewerbern immer stärker auf den Nachweis berufsbegleitender Weiterbildung. Waren es 2006 bereits 54 Prozent aller Befragten, betonen jetzt sogar 64 Prozent die besondere Bedeutung dieses Auswahlkriteriums. Lediglich acht Prozent der Personalentscheider berücksichtigen nebenberufliche Fortbildung kaum oder gar nicht bei der Bewerberauswahl. Ein Drittel der Personalchefs sehen keinen Unterschied zwischen staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder institutsinternen Weiterbildungszertifikaten. Weitere 40 Prozent bewerten institutsinterne Abschlüsse sogar als qualitativ höherwertig, wenn das gesamte Fachwissen besonders gut zum Profil der ausgeschriebenen Stelle passt. Insgesamt sind laut forsa-Umfrage über 70 Prozent aller Arbeitgeber von der Qualität privater Weiterbildungsangebote überzeugt. Praxisrelevanz ist wichtiger als die Art des Abschlusses, so das Fazit der Befragung. "Ausschlaggebend ist natürlich, dass das Lehrangebot immer auf dem neuesten Stand ist", betont Jens Greefe, Pädagogischer Leiter des Instituts für Lernsysteme (ILS), das die Umfrage in Auftrag gegeben hatte. Die über 200 Fernlehrgänge des ILS bereiten sowohl auf staatliche und öffentlich-rechtliche als auch auf anerkannte institutsinterne Abschlüsse vor.
Mehr Eigeninitiative nötig
Zwar ist die Finanzierung von Seminaren und Kursen zur beruflichen Weiterbildung nach wie vor Sache des Arbeitgebers. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben die Unternehmen 2004 – neuere Daten liegen nicht vor – je Mitarbeiter durchschnittlich 1072 Euro in die Fortbildung investiert. Drei Jahre zuvor waren es lediglich 869 Euro.
Gleichwohl mehren sich die Anzeichen, dass Arbeitnehmer in Zukunft mehr in die Pflicht genommen werden als bislang und dass Fortbildung zunehmend auch ihre Freizeit- und Bankkonten belastet wird. Rund drei Viertel der berufsbezogenen Fortbildungsstudien fallen in die Arbeitszeit, ein Viertel stemmen die Mitarbeiter in Form von unbezahlten Überstunden oder in der Freizeit. Für die Zukunft rechnen die Unternehmen mit einem steigenden Bedarf an Fortbildungen, der durch den sich schon heute abzeichnenden Fachkräftemangel noch beflügelt wird. "Dabei erwarten die Unternehmen von ihren Mitarbeitern zunehmend mehr Eigeninitiative, auch um ihre eigene Beschäftigungsfähigkeit zu sichern", erklärt Dirk Werner in einer Forschungspublikation des IW. Zu einem ähnlichen Befund kommt auch das Bundesbildungsministerium. Es lässt alle drei Jahre untersuchen, wie es um die Weiterbildungsbereitschaft der 19- bis 64-Jährigen bestellt ist. Nach dem jüngsten Weiterbildungsbericht von 2003 haben in dieser Altersgruppe nur 26 Prozent der Befragten an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen, drei Jahre zuvor lag die Quote noch bei 29 Prozent, 1997 sogar bei 30 Prozent. Der Abfall der Zahlen alarmiert Experten und Verbände. Denn dass Fortbildung ein wichtiges Thema bleiben wird, darin sind sich alle einig. Ohne kontinuierliche Fortbildung droht die Gefahr, im Berufsleben den Anschluss zu verpassen. Mit dem sogenannten Bildungssparen will das Ministerium die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen fördern. In der Diskussion sind verschiedene Modelle. Zum einen eine staatliche Weiterbildungsprämie von 145 Euro, die jedem gewährt wird, der die gleiche Summe aus eigenen Mitteln aufbringt, eine vorzeitige Entnahme aus dem Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung größerer Weiterbildungsmaßnahmen sowie drittens ein zinsgünstiges Weiterbildungsdarlehen.
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