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Nils Fahrenkoog (32)

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Rechtswesen

Staatliche Zulassungsnummer 63 00 90
Durch die zunehmende Verflechtung von Recht und Wirtschaft ist es in der heutigen Zeit in fast allen Berufssparten erforderlich, über sichere Rechtskenntnisse zu verfügen. Denn bei jeder wirtschaftlichen Entscheidung sind auch deren rechtliche Konsequenzen und Auswirkungen zu bedenken. Die Privatperson schützen rechtliche Kenntnisse im Alltag vor Nachteilen.
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Fernlehrgang "Rechtswesen" im Überblick

Teilnahmevoraussetzungen Keine
Lehrgangsbeginn Jederzeit - 4 Wochen kostenlos testen
Lehrgangsdauer 6 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um ein 6 Monate kostenlos überschreiten.
Umfang des Studienmaterials 10 Studienhefte, BGB, Arbeitsgesetzbücher
Studienabschluss Der erfolgreiche Abschluss wird mit dem ILS-Abschlusszeugnis bestätigt.
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Welche Kenntnisse vermittelt der Fernlehrgang "Rechtswesen"?

In diesem Fernlehrgang wird Ihnen die Anwendung des Rechts mithilfe zahlreicher Fallbeispiele anschaulich erläutert. Vertrags- und Sachenrecht mit den dort möglichen Interessenkonflikten bilden den Schwerpunkt des bürgerlich-rechtlichen Teils. Das Handelsrecht wird ebenso behandelt wie das gerichtliche Mahnverfahren. Ausführungen über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts und des Arbeitsvertragsrechts schließen diesen Lehrgang ab.

An wen wendet sich der Lehrgang "Rechtswesen"?

Dieser Lehrgang richtet sich an alle kaufmännisch Berufstätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im weitesten Sinne mit der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen zu tun haben. Durch die im Lehrgang erworbenen Kenntnisse werden Sie Ihre Tätigkeit sicherer und effizienter ausüben können. Aber auch für die Wahrung Ihrer Interessen im privaten Alltag ist der Lehrgang hilfreich.

Das ILS-Zeugnis

Nach Beendigung des Lehrgangs erhalten Sie als Nachweis Ihrer Leistungen das ILS-Abschlusszeugnis.

Gliederung des Lernstoffs

Zivilrechtlicher Interessenausgleich

  • Rechtsordnung
  • Rechtsordnung und Gewaltenteilung
  • Quellen des Privatrechts
  • Das Recht und seine Regeln
  • Wichtige allgemeine Rechtsgrundsätze

Willenserklärung und Verjährung

  • Irrtum
  • Handeln im Namen eines Anderen
  • Verspätete Geltendmachung von Rechten

Vertragsvereinbarungen

  • Anbahnung von Verträgen
  • Verletzung vertraglicher Verpflichtungen
  • Nichtbeachtung der Gegenansprüche des anderen Vertragsteils
  • Wechsel der Person des Gläubigers oder des Schuldners

Die wichtigsten Vertragsarten

  • Bedeutung der besonderen Rechtsgrundsätze
  • Kauf-, Miet-, Darlehens-, Bürgschafts-, Kommissions-, Speditions-, Fracht- oder Lagervertrag

Recht an Sachen

  • Eigentum, Pfandrecht, Hypothek oder Grundschuld eines Beteiligten
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlungen

Gesellschaftsrecht

  • Bedeutung
  • Bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, oHG, KG, AG, KGaA, GmbH, eingetragene Genossenschaft, stille Gesellschaft

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

  • Außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung

Arbeitsrechts

  • Gesetze
  • Tarifverträge
  • Betriebsverfassung
  • Arbeitsschutz

Arbeitsvertragsrecht

Übungsfälle zu BGB und des HGB

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