Die staatliche Zulassung von Fernlehrgängen ist seit 1977 in Deutschland gesetzlich verankert. Sie ist ein wirksamer Verbraucherschutz für Weiterbildungen per Fernunterricht, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Die Prüfung und Zulassung von Fernlehrgängen – damit sind Fortbildungsangebote gemeint, in denen über 50 Prozent des Wissens in räumlicher Distanz vermittelt werden – nimmt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln vor, und zwar noch bevor der Fernlehrgang öffentlich angeboten werden darf. Nur solche Fernkurse, die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen, benötigen keine staatliche Zulassung.
Durch die ZFU-Zulassung wird sichergestellt, dass die fachliche und didaktische Qualität eines Fernlehrgangs einwandfrei ist, so dass das angegebene Lehrgangsziel auf diesem Wege auch wirklich erreicht werden kann. Außerdem wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft, ob die Vertragsgestaltung und das Werbeverhalten der Fernschule den strengen gesetzlichen Vorgaben standhalten.
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