Steuer & Kindergeld

Weiterbildung ist steuerlich absetzbar
Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten

Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach haben sich die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert. Haben Sie beispielsweise die Absicht, durch einen Fernlehrgang

  • Ihre Kenntnisse in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf aufzufrischen oder zu erweitern?
  • neue Kenntnisse zu erwerben, um in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf weiterzukommen oder beruflich aufzusteigen?

Oder möchten Sie vielleicht bei einer bereits vorhandenen Berufsausbildung

  • einen anderen Beruf erlernen und damit Einkünfte erzielen?
  • neue Berufsfelder erschließen?

Dann können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
  • Fahrtkosten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

Kindergeld

Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,– Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen am Fernlehrgang Abitur sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.

 

Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten des ILS kombinierbar.

0800 123 44 77
(Gebührenfrei)
Kostenlose Beratung, Mo.-Fr., 8-20 Uhr
Infos anfordern

Infos kostenlos anfordern

Fordern Sie jetzt das aktuelle ILS-
Studienhandbuch mit über 200
ausführlichen Lehrgangsbeschreibungen
und vielen hilfreichen Tipps an!

 
Frau
Herr
Vorname
Nachname
Straße
Nr.
PLZ
Ort
Jetzt anfordern

Erfolgreich in die Zukunft

"Ich will meine Chancen nutzen. Deshalb habe ich neben meinem Beruf einen ILS Fernlehrgang gemacht. Das war einfach - und hat mir völlig neue Perspektiven eröffnet."
Sven Vogel (28)

weiter

Online-Anmeldung

Sie haben sich für ein Angebot entschieden?
Dann melden Sie sich hier für Ihr Fernstudium an.

Jetzt anmelden