Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach haben sich die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert. Haben Sie beispielsweise die Absicht, durch einen Fernlehrgang
Oder möchten Sie vielleicht bei einer bereits vorhandenen Berufsausbildung
Dann können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,– Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen am Fernlehrgang Abitur sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten des ILS kombinierbar.