Eigene Ausgaben steuerlich abzusetzen bedeutet, diese Kosten in der Steuererklärung so anzugeben und zu belegen, dass sie sich steuermindernd auswirken. Umgangssprachlich ausgedrückt, bekommt man also einen Teil des investierten Geldes vom Staat "zurück".
In Deutschland können Umschulungen und berufsbegleitende Weiterbildungskosten - auch Fernlehrgänge unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. So will der Staat den Einsatz für die lebenslange berufliche Weiterbildung fördern. Für die steuerliche Absetzbarkeit ist dabei entscheidend, dass die Bildungsmaßnahme geeignet ist, sich im ausgeübten Beruf auf dem Stand der Entwicklung zu halten und die beruflichen Chancen zu verbessern. Angestellte machen die entsprechenden Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend. Selbstständige deklarieren sie als Betriebsausgaben. Die steuerliche Absetzbarkeit erfasst nicht nur die direkten Lehrgangsgebühren. Auch Kosten für Fahrten, eventuelle Übernachtungen und Arbeitsmittel - vom heimischen Computer bis zu den benötigten Schreibwaren - können geltend gemacht werden.
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