Unsere Leistungen - Ihre Sicherheiten

1. Studienbeginn

Studienbeginn ist, sollten Sie nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, der Tag, an dem Sie das erste Studienmaterial erhalten. Die Lieferung der Lehrhefte erfolgt portofrei. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Vertragsabschlusses maßgebend.

2. Vier Wochen kostenlos testen

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung vom ILS weitere 14 Tage Zeit, unsere Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet - diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie.

3. Studienmaterial

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie vom ILS Studienmaterial für die ersten Monate. Bei vielen Lehrgängen mit einer Studiendauer von weniger als 12 Monaten ist es sogar das gesamte Studienmaterial des Lehrgangs. Weitere Sendungen erhalten Sie dann jeweils halb- bzw. vierteljährlich. Das gesamte Studienmaterial geht in Ihr Eigentum über. Für den reibungslosen Versand des Studienmaterials informieren Sie das ILS rechtzeitig über Änderungen Ihrer Lieferadresse.

4. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung

Zu jedem Lernabschnitt können Sie Aufgaben bearbeiten und die Lösungen an das ILS einsenden. Studienleiter korrigieren und benoten Ihre Aufgabenlösungen und geben, falls notwendig, ergänzende Erläuterungen.

Für Fragen zum Lehrstoff können Sie sich jederzeit - auch über das Online-Studienzentrum - an das ILS wenden. Während Ihres Fernstudiums werden Sie von erfahrenen Pädagogen betreut, die Ihnen Ihre Fachfragen gerne beantworten.

5. Seminare

Je nach Lehrgang sind die Seminare Bestandteil des Lehrgangs oder ein zusätzliches ergänzendes Angebot.

1. Lehrgänge mit einem Seminar-Bestandteil sind mit *) gekennzeichnet. Die Gebühren für diese Seminare sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten.

2. Lehrgänge mit einem Seminarbestandteil sowie zusätzlichen ergänzenden Seminaren sind mit **) gekennzeichnet. In diesen Lehrgängen sind nur Teile der Seminargebühren in den Studiengebühren enthalten.

3. Seminare, deren Gebühren nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind und die Sie als Ergänzung zum Fernlehrgang besuchen können, vertiefen die Lehrgangsinhalte, die Ihnen in den Studienunterlagen vermittelt werden. Fragen zu Gebühren, Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten der Seminare beantwortet unsere Studienberatung. Darüber hinaus entnehmen Sie diese Informationen dem Seminarprogramm, das Sie zusammen mit dem ersten Studienmaterial erhalten, oder dem Online-Studienzentrum.

6. Prüfungsgebühren

Bei der Teilnahme an staatlichen oder öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Studiengebühren enthalten sind. 

7. Abschlusszeugnis / Abschlusszertifikat

Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs und dem Einsenden aller zur Korrektur gestellten Aufgaben, erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang ein ILS-Abschlusszeugnis. In bestimmten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung das ILS-Abschlusszertifikat erworben werden. Soweit für den belegten Lehrgang eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorgesehen ist, bereitet Sie das ILS auf der Grundlage der entsprechenden Rahmenstoffpläne auf diese Prüfung vor. Das ILS-Abschlusszeugnis dient dann als Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung.

Ist für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis einer bestimmten beruflichen Vorbildung oder Berufspraxis erforderlich, so haben Sie selbst für diesen Nachweis zu sorgen. Benötigen Sie während Ihres Studiums einen Nachweis Ihres Leistungsstandes im Lehrgang, erhalten Sie auf Wunsch ein Zwischenzeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung. Zwischenzeugnisse können Sie anfordern, sobald Sie jeweils das Pensum eines Studiensemesters durch gearbeitet haben.

8. Gleichbleibende Studiengebühren

Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen.

9. Kündigung des Studienvertrages

Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres.

Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ILS empfiehlt, den Brief als Einschreiben abzusenden.

10. Verlängerung/Verkürzung der Studiendauer

Sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Lehrgangs mehr Zeit benötigen als die reguläre Studiendauer vorsieht, so können Sie Ihr Studium kostenlos verlängern. Die kostenlose Verlängerung beträgt in der Regel 50 % der Gesamtstudienzeit und variiert je nach Lehrgangsdauer. Sie ist für jeden Lehrgang im ILS-Studienhandbuch unter der Rubrik Lehrgangsdauer ersichtlich. Sollten Sie den Lehrgang vor Beendigung der regulären Studiendauer abschließen, bleibt die Gesamtstudiengebühr davon unberührt.

11. ILS-Sozialgarantie

Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie eine zeitweise Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird entsprochen, wenn Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden. Gewährt Ihnen das ILS die Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie dennoch berechtigt, Ihr Studium ungehindert fortzusetzen und erhalten weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelung zur Kündigung des Studienvertrags bleibt von einer gewährten Stundung unberührt.

12. Vertragliche Sicherheit

Für Sie und das ILS gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Die Angaben im Studienhandbuch sind darum Bestandteil dieses Vertrags. Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine genaue Beschreibung des gewählten Lehrgangs, die der für Sie bestimmten Kopie der Vertragsurkunde beigeheftet ist.

13. Staatliche Zulassung

Alle ILS-Lehrgänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln, geprüft und zugelassen.
Logo Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)



ISO 29990 Zertifikat 

 

14. Zertifizierter Qualitätsstandard

Das ILS ist nach dem Qualitätsstandard "ISO 29990", der neuen Qualitätsnorm für die Aus- und Weiterbildungsbranche, zertifiziert.

Gerichtsstand ist Ihr Wohnort.

Datenschutzhinweis/Werbewiderspruchsrecht:

Das ILS erhebt Ihre persönlichen Daten zur Abwicklung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Vertrags. Außerdem werden wir Sie über neue Produkte und Dienstleistungen informieren. Wenn Sie an diesen Informationen kein Interesse haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir sofort berücksichtigen werden.