Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (AZAV)

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So funktioniert der Weg zum Bildungsgutschein

Wunschlehrgang auswählen

Wählen Sie aus unseren über 150 AZAV-geförderten Lehrgängen Ihren Wunschlehrgang aus. Eine Übersicht über die förderfähigen Lehrgänge finden Sie unten auf dieser Seite.

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Rufen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Studienberatung an. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Beantragung des Bildungsgutscheins bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter kontakten

Gut informiert und vorbereitet kontaktieren Sie jetzt die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und beantragen dort nach einem Beratungsgespräch Ihren Bildungsgutschein. Ihr/e Jobcenter/Arbeitsagentur finden Sie hier.

Anmelden mit Bildungsgutschein

Danach schicken Sie einfach die ausgefüllte AZAV-Studienanmeldung zusammen mit Ihrem Bildungsgutschein an uns. Den Rest erledigen wir für Sie.

Zur Anmeldung
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0800 123 44 77 (kostenlos)
Hier finden Sie AZAV-Anmeldungen für einen Bildungsgutschein und für Weiterbildung während der Kurzarbeit

ILS-Lehrgänge werden komplett gefördert

Sowohl Erwerbstätige als auch arbeitsuchende und arbeitslose Menschen sowie Personen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Über einen Bildungsgutschein können bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Die örtliche Arbeitsagentur entscheidet nach einem Beratungsgespräch darüber, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Bundesweit zugelassener Bildungsträger

Das ILS gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Für über 150 ILS-Fernlehrgänge besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Das Angebot des ILS enthält damit bundesweit die mit Abstand größte Anzahl förderungsfähiger Fernlehrgänge.

Weitere Infos sowie die aktuellen Maßnahmennummern erhalten Sie unter 0800 / 123 44 77 (gebührenfrei).

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Hier AZAV-Gesamtkatalog als PDF und Newsletter anfordern

Fordern Sie unseren Studienführer mit allen unseren AZAV zugelassenen Lehrgängen als PDF an und erhalten Sie aktuelle Informationen und wertvolle Tipps zum Bildungsgutschein in unserem Newsletter. Sie können den kostenlosen ILS-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht an Dritte weiter.

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FAQ - Fragen und Antworten

  • Kann während der Kurzarbeit eine Weiterbildung gefördert werden?

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

    • Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen
    • der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt,
    • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
    • die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert,
    • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind und
    • sie von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstreben. Hiervon kann bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden.
  • Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit praktisch?

    Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigten auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Förderung möglich ist. Bei Förderung wird in der Regel ein Bildungsgutschein an die Beschäftigten ausgehändigt.

  • Kann die während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortgesetzt werden, wenn die Kurzarbeit ganz oder teilweise endet?

    Die Teilnahme an der Weiterbildung darf der Rückkehr zur normalen Arbeitszeit nicht entgegenstehen. Grundsätzlich muss sich die Weiterbildung daher zeitlich der ganz oder teilweise entfallenden Kurzarbeit anpassen, was bei Fernlehrgängen des ILS die Regel ist, oder bei Rückkehr zur Regelarbeitszeit enden.

  • Wer entscheidet über mögliche Qualifizierungsmaßnahmen - der Arbeitgeber oder die Beschäftigten?

    Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer abgestimmt.

  • Was muss ich konkret tun, damit meine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert wird?

    Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf einen zertifizierten Bildungsanbieter wie das ILS und dann auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis in der Regel ein Bildungsgutschein an die Beschäftigte oder den Beschäftigten ausgehändigt.

  • Was sind Rückzugsorte?

    Wir bieten Ihnen an einigen Standorten in Deutschland sogenannte Rückzugsorte an.

    Was sind Rückzugsorte?

    Grundsätzlich sind unsere Fernlernangebote so gestaltet, dass sie bequem von zu Hause oder unterwegs genutzt werden können. Mit unseren Rückzugsorten möchten wir speziell Lernerinnen und Lernern, die per Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter gefördert werden, Lernplätze anbieten, die Ihnen die Möglichkeit geben, im Einzelfall außerhalb von zu Hause zu lernen oder an einem Meeting teilzunehmen.

    Wer betreut mich an den Rückzugsorten?

    An den Rückzugsorten werden Ihnen lediglich Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Es findet keine fachliche Betreuung vor Ort statt. Diese erhalten Sie weiterhin durch unsere Tutorinnen und Studienbetreuer z.B. über das Online-Studienzentrum. Die Ansprechpartner vor-Ort an den Rückzugsorten kennen natürlich die Kooperation.

    Was muss ich mitbringen?

    Ihre Technik (Laptop/Tablett) bringen Sie selbst mit. Ebenso wie Ihre Unterrichtsmaterialien. Vor Ort wird kein PC gestellt und auch kein technischer Support geleistet. W-Lan ist selbstverständlich verfügbar. Speisen und Getränke können Sie sich selbst mitbringen oder ggf. vor Ort käuflich erwerben.

    Werden Fahrtkosten erstattet?

    Es werden keine Fahrtkosten zu den Rückzugsorten erstattet.

    Wie melde ich mich für einen Rückzugsort an?

    Wir können keine dauerhafte Nutzung der Rückzugsorte garantieren. Bitte sprechen Sie immer erst Ihren Studienbetreuer an, wenn Sie einen Rückzugsort nutzen wollen. Wir schauen dann, ob an ihrem gewünschten Rückzugsort ein Platz verfügbar ist, und geben Ihnen Bescheid.

    Die Rückzugsorte werden durch unseren Partner Klett Corporate Education (KCE) zentral gebucht. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Rueckzugsorte(at)klett-corporate-education.de.

    Klett Corporate Education ist ein Verbund der Fernschulen und Fernhochschulen der Klett Gruppe.

Für folgende ILS-Fernlehrgänge können Fördermittel beantragt werden:


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Foerderbroschuere

Lesen Sie hier mehr über steuerliche Vorteile, staatliche Zuschüsse und weitere finanzielle Vergünstigungen - oder laden Sie sich unsere aktuelle Broschüre hierzu herunter:

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