Förderungsmöglichkeiten durch das ILS
Folgendem Personenkreis gewährt das ILS einen Nachlass auf die Studiengebühren:
- 10 % Arbeitslose
- 10 % Schüler, Auszubildende und Studenten (für Inhaber einer Azubicard 15 %)
- 20 % Bundeswehrangehörige (Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Lehrgangskosten zu 100 % vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erstattet.)
- 10 % Rentner
- 10 % Schwerbehinderte
- 20 % ILS-Absolventen
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