Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben dabei nicht nur angehende Meister, sondern auch Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt.
Das Aufstiegs-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
- Einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 50%
- Einem zinsgünstigen Darlehen, das Sie jedoch nicht wahrnehmen müssen
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