Die Kosten für den Erwerb eines Schulabschlusses werden häufig vom Staat gefördert. Bei dem bewilligten Geld handelt es sich nicht um einen Kredit. Das bedeutet, es muss nicht zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf die Bezüge ist jedoch reglementiert und gilt für die letzten 12 Monate vor Abschluss des Lehrgangs.
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