BAföG für Schulabschlüsse

Förderung vom Staat, die Sie nicht rückerstatten müssen

Die Kosten für den Erwerb eines Schulabschlusses werden häufig vom Staat gefördert. Bei dem bewilligten Geld handelt es sich nicht um einen Kredit. Das bedeutet, es muss bei Einhalten der Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf die Bezüge ist jedoch reglementiert.

Folgende ILS-Fernlehrgänge werden gefördert:

Voraussetzungen für einen erfolgreichen BAföG-Antrag:

  • Sie müssen mindestens sechs Monate aktiv am Kurs teilgenommen haben.
  • Sie müssen in den letzten drei Monaten in Vollzeit gearbeitet haben und darüber hinaus auch während der Förderphase. Für diese Bedingung ist das Regelpensum des Lehrgangs einzuhalten. 
  • Der Lehrgang muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können (als Grundlage für unsere Berechnung dient Ihr Arbeitstempo der letzten sechs Monate).

Entscheidende Kriterien zur BAföG-Bewilligung können Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt erfragen oder sich auf der folgenden Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung einholen: https://www.bafög.de/


Download Förderungen und Zuschüsse für Ihren Fernkurs

Foerderbroschuere

Lesen Sie hier mehr über steuerliche Vorteile, staatliche Zuschüsse und weitere finanzielle Vergünstigungen - oder laden Sie sich unsere aktuelle Broschüre hierzu herunter:

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