Sowohl Erwerbstätige als auch arbeitsuchende und arbeitslose Menschen sowie Personen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Über einen Bildungsgutschein können bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Die örtliche Arbeitsagentur entscheidet nach einem Beratungsgespräch darüber, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Das ILS gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Für über 150 ILS-Fernlehrgänge besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Das Angebot des ILS enthält damit bundesweit die mit Abstand größte Anzahl förderungsfähiger Fernlehrgänge.
Weitere Infos sowie die aktuellen Maßnahmennummern erhalten Sie unter 0800 / 123 44 77 (gebührenfrei).
Lesen Sie hier mehr über steuerliche Vorteile, staatliche Zuschüsse und weitere finanzielle Vergünstigungen - oder laden Sie sich unsere aktuelle Broschüre hierzu herunter:
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