Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach haben sich für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
- Fahrtkosten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
- Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
- Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.
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