Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen nicht selten rasch Antworten auf wichtige Fragen gefunden werden:
- Besteht die Möglichkeit der Pflege in der eigenen Wohnung?
- Welche Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten gibt es für die Betreuung zu Hause?
- Wie und wo finden wir einen geeigneten Heimplatz?
- Wie werden Versicherungs- und Sozialleistungen beantragt?
- Wer hilft bei Finanzierungsfragen?
- Was zahlt die Pflegeversicherung?
Um Schritt für Schritt Antworten und machbare Lösungen zu finden, haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten wird.
Als Pflegeberater/in verfügen Sie über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Kompetent im Case Management, begleiten Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der jeweiligen Pflegesituation, nehmen sich ihrer Sorgen und Fragen an und ermitteln den individuellen Hilfebedarf. Sie beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und kennen aktuelle Sozialleistungen und regionale Hilfsangebote. Auf Wunsch arbeiten Sie gemeinsam mit allen Beteiligten bedarfsgerechte, individuelle Versorgungspläne aus.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind ein Abschluss in einem pflegerischen Beruf (z. B. Kranken- oder Altenpflege, Sozialversicherungsfach, Sozial- oder Heilpädagogik) oder ein Studienabschluss, z. B. in sozialer Arbeit mit mindestens einjähriger Berufspraxis. Alternativ kann auch eine mehrjährige Berufspraxis in der Beratung zu einschlägigen Themen anerkannt werden. Ihre professionelle Beratungskompetenz rund um die Pflege, die Sie im Lehrgang erwerben, eröffnet Ihnen spannende neue berufliche Chancen in der Gesundheitsbranche. Eine ideale zusätzliche Qualifikation für Sie, wenn Sie künftig selbstständig, im Auftrag einer Krankenkasse oder auch angestellt bei einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, in einer Verbraucherzentrale, im Sozialamt oder bei einem Pflegestützpunkt Menschen beratend unterstützen möchten.