Qualifizierungschancen­gesetz (QCG)

Staatliche Förderung für die
Weiterbildung von Beschäftigten

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Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Unternehmen, die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden staatlich fördern zu lassen. Abhängig von Unternehmensgröße, Qualifizierungsumfang und Zeitmodell können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt übernommen werden.

Die Beratung zum Qualifizierungschancengesetz erfolgt durch Klett Corporate Education (KCE). Als spezialisierter Partner begleitet Klett Corporate Education Unternehmen des ILS von der ersten Einordnung über die Förderberechnung bis hin zur Antragstellung und Umsetzung der Qualifizierung.

Qualifizierungschancengesetz in der Praxis – unsere kostenlose Studie

Wie hoch fällt die staatliche Förderung tatsächlich aus? Welche Weiterbildungsmaßnahmen lassen sich wirtschaftlich sinnvoll umsetzen?

Die QCG-Studie von Klett Corporate Education zeigt anhand realer Unternehmensbeispiele, wie das Qualifizierungschancengesetz in der Praxis wirkt – mit konkreten Zahlen, Rechenbeispielen und Erfahrungswerten aus Unternehmen unterschiedlicher Größen.

Die Studie unterstützt Unternehmen dabei, Förderpotenziale realistisch einzuschätzen und Weiterbildungsentscheidungen fundiert vorzubereiten.

So ist die Förderung nach dem QCG aufgebaut

Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Neben der vollständigen oder teilweisen Übernahme der Weiterbildungskosten können Unternehmen zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der teilnehmenden Mitarbeitenden erhalten.

Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem ab von:

  • der Unternehmensgröße
  • dem Qualifizierungsumfang
  • dem Zeitmodell (Vollzeit oder Teilzeit)

Ihr Förderpotenzial berechnen 

Mit dem QCG-Förderrechner von Klett Corporate Education erhalten Unternehmen in wenigen Schritten eine erste Einschätzung, wie hoch die staatliche Förderung für eine geplante Weiterbildung ausfallen kann. Die Berechnung bietet eine transparente Orientierung und unterstützt bei der wirtschaftlichen Planung.

Hinweis: Die Berechnung basiert auf Beispielwerten und ersetzt keine individuelle Förderberatung.

QCR-Förderrechner

In 4 Schritten zu Ihrem Ergebnis

Kostenersparnis

Gesamte Ersparnis
0 €
Gehaltskosten-Zuschuss (gesamt)
0 €
Lehrgangs-Kostenübernahme (gesamt)
0 €

Berechnungsgrundlage

Lehrgangsgesamtkosten

0 €

Fördersatz (Lehrgangs-Kostenübernahme)

0%

Gehaltskosten-Zuschuss (monatlich)

0 €

Fördersatz (Gehaltskosten-Zuschuss )

0%

Lehrgangsdauer

0 Monate

Gesamtkosten

0 €

Ihre Vorteile auf einen Blick

Fachkräfte intern entwickeln statt neu rekrutieren
Weiterbildung wirtschaftlich durch Förderung umsetzen
Flexible Lernmodelle ohne Arbeitsausfall
Klare Zuschüsse für sichere Planung
Förderberatung & Beteiligung durch unseren Partner KCE
Mitarbeitende stärken und langfristig binden

Der Weg zum Fördererfolg: Warum fundierte Beratung den Unterschied macht

“Das Qualifizierungschancengesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, Weiterbildung strategisch und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Entscheidend ist eine fundierte Beratung, die Förderpotenziale realistisch einordnet und Unternehmen durch den gesamten Prozess begleitet.”

Frank Blümel

Klett Corporate Educationv

Ablauf der QCG-Förderung – in 4 Schritten

1. Qualifizierungsbedarf klären

Unternehmen definieren gemeinsam mit Klett Corporate Education, welche Kompetenzen aufgebaut werden sollen und welche Weiterbildungsformate geeignet sind.

2. Förderpotenzial ermitteln

Mithilfe des Förderrechners und einer persönlichen Beratung wird geprüft, welche Förderhöhe realistisch ist und welche Kosten übernommen werden können.

3. Antragstellung vorbereiten

Klett Corporate Education unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und begleitet den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

4. Qualifizierung umsetzen

Nach Bewilligung starten die Mitarbeitenden ihre Weiterbildung beim ILS – flexibel, begleitet und praxisnah.

FAQ – Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Persönliche Beratung zum Qualifizierungschancengesetz

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