BAföG für Schulabschlüsse
Förderung vom Staat, die Sie nicht rückerstatten müssen
Die Kosten für den Erwerb eines Schulabschlusses werden häufig vom Staat gefördert. Bei dem bewilligten Geld handelt es sich nicht um einen Kredit. Das bedeutet, es muss bei Einhalten der Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf die Bezüge ist jedoch reglementiert.
Folgende ILS-Fernlehrgänge werden gefördert:
Voraussetzungen für einen erfolgreichen BAföG-Antrag:
- Sie müssen mindestens sechs Monate aktiv am Kurs teilgenommen haben.
- Sie müssen in den letzten drei Monaten in Vollzeit gearbeitet haben und darüber hinaus auch während der Förderphase. Für diese Bedingung ist das Regelpensum des Lehrgangs einzuhalten.
- Der Lehrgang muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können (als Grundlage für unsere Berechnung dient Ihr Arbeitstempo der letzten sechs Monate).
Entscheidende Kriterien zur BAföG-Bewilligung können Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt erfragen oder sich auf der folgenden Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung einholen: https://www.bafög.de/

Rufen Sie uns gerne an:
Wir beraten Sie kostenlos und persönlich!
0800 123 44 77
(gebührenfrei)
Wir sind montags-freitags von 8 bis 19 Uhr für Sie da.
Ihre Vorteile
Kostenlos anfordern
Fordern Sie jetzt das aktuelle Studienhandbuch mit über 350 Lehrgängen an!

Formular wird geladen...