Fernstudium Ausbildung der Ausbilder nach AEVO

Einstieg in einen neuen Verantwortungsbereich
Mit den aktuellen demografischen Entwicklungen droht verstärkter Fachkräftemangel, gut ausgebildeter Nachwuchs wird damit für Unternehmen immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Entscheidend für den Erfolg der betrieblichen Ausbildung sind neben der persönlichen Eignung des Ausbilders auch dessen fachliche und pädagogische Fähigkeiten.
Ausbildung der Ausbilder nach AEVO
Keyfacts zum Lehrgang
6 Monate bei etwa 9 Stunden pro Woche
Kostenlose Verlängerung: 6 Monate
Ausbildung der Ausbilder nach AEVO
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Ihre Fördermöglichkeiten
Perfekt vorbereitet auf Ihre Rolle als Ausbilder
Der Kurs vermittelt Ihnen umfassende berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie als Ausbilder benötigen werden. Schritt für Schritt werden Sie gezielt auf die Kammer-Prüfung vorbereitet und mit allen vorgeschriebenen Inhalten der Ausbilder-Eignungsverordnung vertraut gemacht. Um den Lernstoff zu vertiefen, üben Sie an begleitenden Fallbeispielen die Anwendung dieser Ausbildungsanforderungen ein. So erwerben Sie eine wertvolle Qualifikation, die es Ihnen ermöglicht, mehr Verantwortung im Unternehmen zu übernehmen und Ihr persönliches Profil zu schärfen.
Inklusive Online-Seminar
Der Lehrgang schließt ein ergänzendes, verpflichtendes Webinar im Umfang von 18 Unterrichtsstunden ein.
Wann ist dieser Lehrgang für Sie richtig?
Der Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder nach AEVO" eignet sich für Mitarbeiter verschiedenster Funktionen und Hierarchieebenen, die sich als Ausbilder qualifizieren wollen, um ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen zu erweitern. Unter anderem zählen dazu Beschäftigte des gewerblich-technischen Bereichs, beispielsweise in Produktion, Fertigungssteuerung, Werkinstandhaltung oder Qualitätssicherung, sowie kaufmännische Angestellte, beispielsweise in Vertrieb, Buchhaltung, Materialwirtschaft (Logistik), Personalwesen, Sekretariat und Vertrieb. Ebenfalls angesprochen werden Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Bergwesen, in der Hauswirtschaft sowie im öffentlichen Dienst und Selbstständige aller Branchen, die in ihrem Geschäft oder Betrieb selbst ausbilden möchten, um sich qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Wenn Sie den Meistertitel im Handwerk erwerben möchten, wird Ihnen die erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.
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