Fernstudium Geprüfte/r Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI

Qualifizierte Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Mehrzahl von ihnen leben mit Hilfe von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten weiter zu Hause. Als zertifizierte Pflegeberater/in nach §7a SGBXI - einschließlich Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI - bieten Sie Betroffenen eine umfassende individuelle Pflegeberatung in allen Fragen zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Im Lehrgang erwerben Sie das hierfür gesuchte Know-how, um schnell passende Hilfsangebote zu finden und gemeinsam mit allen Beteiligten individuelle Versorgungspläne zu erstellen.
Geprüfte/r Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
Keyfacts zum Lehrgang
12 Monate bei etwa 8 Stunden pro Woche
Kostenlose Verlängerung: 6 Monate
ILS-Abschlusszertifikat - Geprüfte/r Pflegeberater/in nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI
Das Angebot zu diesem Lehrgang finden Sie
hier.

Ihre Fördermöglichkeiten
Überzeugende Beratungskompetenz rund um die Pflege
Als Pflegeberater/in verfügen Sie über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Kompetent im Case Management, begleiten Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der jeweiligen Pflegesituation, nehmen sich ihrer Sorgen und Fragen an und ermitteln den individuellen Hilfebedarf. Sie beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und kennen aktuelle Sozialleistungen und regionale Hilfsangebote. Auf Wunsch arbeiten Sie gemeinsam mit allen Beteiligten bedarfsgerechte, individuelle Versorgungspläne aus.
Gesetzlicher Anspruch auf eine Pflegeberatung
Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen nicht selten rasch Antworten auf wichtige Fragen gefunden werden:
- Besteht die Möglichkeit der Pflege in der eigenen Wohnung?
- Welche Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten gibt es für die Betreuung zu Hause?
- Wie und wo finden wir einen geeigneten Heimplatz?
- Wie werden Versicherungs- und Sozialleistungen beantragt?
- Wer hilft bei Finanzierungsfragen?
- Was zahlt die Pflegeversicherung?
Um Schritt für Schritt Antworten und machbare Lösungen zu finden, haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten wird.
Aussichtsreiche Berufschancen
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind ein Abschluss in einem pflegerischen Beruf (z. B. Kranken- oder Altenpflege, Sozialversicherungsfach, Sozial- oder Heilpädagogik) oder ein Studienabschluss, z. B. in sozialer Arbeit mit mindestens einjähriger Berufspraxis. Alternativ kann auch eine mehrjährige Berufspraxis in der Beratung zu einschlägigen Themen anerkannt werden. Ihre professionelle Beratungskompetenz rund um die Pflege, die Sie im Lehrgang erwerben, eröffnet Ihnen spannende neue berufliche Chancen in der Gesundheitsbranche. Eine ideale zusätzliche Qualifikation für Sie, wenn Sie künftig selbstständig, im Auftrag einer Krankenkasse oder auch angestellt bei einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, in einer Verbraucherzentrale, im Sozialamt oder bei einem Pflegestützpunkt Menschen beratend unterstützen möchten.
Ihr Lehrgang im Überblick
Ihre individuellen Preise & Downloads freischalten
Nach der Anmeldung haben Sie Zugriff auf weitere Materialien und Informationen:

Formular wird geladen...
Das sagen unsere Teilnehmer/innen
Folge uns auf Instagram!

Ausgezeichnete Qualität
31-facher Testsieger in Service, Leistung, Preis & Innovation

Kostenlose und persönliche Beratung
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
0800 123 44 77
(gebührenfrei)
Wir sind montags-freitags von 8 bis 19 Uhr für Sie da.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail:
kursinfo@ils.de