Meister-BAföG

Mit Meister-BAföG ist das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) gemeint - ein umfassendes Förderinstrument von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Das bedeutet, dass der angestrebte Abschluss höherwertig sein muss als die bereits vorhandene berufliche Qualifikation. Gefördert werden nicht nur Vorbereitungskurse auf Meister-Prüfungen, sondern auch viele andere Lehrgänge, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder dem Bundes- und Landesgesetz abschließen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Genauso ist die Art der Fortbildung unerheblich - auch zahlreiche Kurse an Fernschulen bereiten auf diese Abschlüsse vor und sind somit förderungsberechtigt. Wer also eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme per Fernlehrgang plant, kann das Meister-BAföG in Form eines Zuschusses in Höhe von 35 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragen, dazu bei Bedarf ein günstiges Bankdarlehen. Das Meister-BAföG bietet außerdem über Darlehens-Teilerlasse und andere monetäre Vorteile Anreize für Existenzgründungen.

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