Die Zertifizierung - also die externe Begutachtung und nachgewiesene Überprüfung - von Fernlehrgängen bzw. Fernschulen durch eine unabhängige Einrichtung bietet Verbrauchern in Deutschland eine große Sicherheit. Eine solche Zertifizierung stellt zum einen die Zulassung von Fernlehrgängen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) dar. Mit dem ZFU-Siegel und einer eigenen Zulassungsnummer wird bescheinigt, dass das strenge Verbraucherschutzgesetz im Fernunterricht eingehalten wird.
Darüber hinaus gibt es seit kurzem eine weitere Zertifizierung, und zwar eine Qualitätskontrolle der Fernschule als Organisation: die PAS 1037, spezifiziert für Distance-Learning-Anbieter. Mit diesem von DIN veröffentlichten Qualitätsstandard wird gewährleistet, dass alle Abläufe in einer Fernschule im Sinne der Fernlernenden optimiert wurden und laufend weiter optimiert werden. Mit Abschluss der ersten Pilotverfahren Ende 2007 wird das ILS zu den ersten Fernschulen in Deutschland gehören, die nach diesem neuen Qualitätsstandard eine Zertifizierung als Anbieter vorweisen können.
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