1. Vertragsabschluss

Die Buchung aller Kurse ist sowohl über das Online-Buchungsformular auf der Webseite als auch über eine schriftliche Studienanmeldung möglich. Die Angebote des ILS im Internet sowie in den Katalogen / Broschüren und anderen physischen Werbemedien stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, ein verbindliches Angebot über die Buchung der Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang abzugeben. Zu diesem Zweck füllen Sie das Buchungsformular auf der Webseite des ILS unter Angabe sämtlicher als Pflichtfelder gekennzeichneten Informationen aus. Vor dem Absenden der Online-Buchungsanfrage können Sie die Daten Ihrer Buchungsanfrage jederzeit einsehen und mittels der Tastaturfunktion jederzeit ändern / korrigieren. Durch Absenden der Buchung (Klick auf den Button "Jetzt kostenpflichtig anmelden") geben Sie ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss ab. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchung mittels einer automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag mit uns kommt erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung, frühestens jedoch mit Erhalt des ersten Studienmaterials zustande. In der Anmeldebestätigung ist der Vertragsinhalt, die Studienbedingungen und das Datum des Studienbeginns ausgewiesen, welches für Vertragsänderungen maßgebend ist.

2. 4 Wochen kostenlos testen

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung vom ILS weitere 2 Wochen Zeit, unsere Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet - diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben der Studienanmeldung berechnet.

3. Studienmaterial

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie vom ILS Studienmaterial für die ersten Monate. Bei vielen Lehrgängen mit einer Studiendauer von weniger als 12 Monaten ist es sogar das gesamte Studienmaterial des Lehrgangs. Weitere Sendungen erhalten Sie dann jeweils halb- bzw. vierteljährlich. Für den reibungslosen Versand des Studienmaterials informieren Sie das ILS rechtzeitig über Änderungen Ihrer Lieferadresse. Bei Versand der Studienmaterialien ins europäische Ausland erhöhen sich die monatlichen Studiengebühren um 2,90 €, bei Versand ins außereuropäische Ausland um 9,70 €. Das Studienmaterial darf weder im Original noch in kopierter bzw. digitalisierter Form an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für korrigierte und kommentierte Aufgabenlösungen. Bei Lehrgängen, die auf staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfungen vorbereiten, werden die Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen laufend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher ändern.

4. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung

Zu jedem Lernabschnitt können Sie Aufgaben bearbeiten und die Lösungen an das ILS einsenden. Studienleiter korrigieren und benoten Ihre Aufgabenlösungen und geben, falls notwendig, ergänzende Erläuterungen. Für Fragen zum Lehrstoff können Sie sich jederzeit - auch über das Online-Studienzentrum - an das ILS wenden. Während Ihres Fernstudiums werden Sie von erfahrenen Pädagogen betreut, die Ihnen Ihre Fachfragen gerne beantworten.

5. Begleitender Unterricht

Je nach Lehrgang sind Präsenzseminare und/oder Online-Veranstaltungen als obligatorischer Bestandteil oder als ergänzendes Angebot des Lehrgangs vorgesehen.

  1. Mit ***) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren in den Studiengebühren enthalten sind.
  2. Mit **) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren nur teilweise in den Studiengebühren enthalten sind.
  3. Mit *) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren nicht in den Studiengebühren enthalten sind.

Die Teilnahme am begleitenden Unterricht ist an die Erbringung aller bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgesehenen Leistungen gebunden.

6. Prüfungsgebühren

Bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Studiengebühren enthalten sind.

7. Abschlusszeugnis / Abschlusszertifikat

Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs und dem Erbringen aller vorgesehenen Leistungen erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang ein ILS-Abschlusszeugnis. In bestimmten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung das ILS-Abschlusszertifikat erworben werden.

Ist für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis einer bestimmten beruflichen Vorbildung oder Berufspraxis erforderlich, so haben Sie selbst für diesen Nachweis zu sorgen. Benötigen Sie während Ihres Studiums einen Nachweis Ihres Leistungsstandes im Lehrgang, erhalten Sie auf Wunsch ein Zwischenzeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung. Zwischenzeugnisse können Sie anfordern, sobald Sie jeweils das Pensum eines Halbjahres bearbeitet haben.

8. Gleichbleibende Studiengebühren

Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen. Leistungen im Fernunterricht sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Steuerbefreiung aufgrund einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Auffassung der Finanzverwaltung entfallen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Bankeinzug/SEPA-Lastschriftmandat

Sofern Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Weiterbildungsvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen werden, es sei denn, es wird ein weiteres Lastschriftmandat erteilt. Über die Fälligkeit und Höhe der einzuziehenden Beträge aus diesem Vertrag wird bis spätestens 2 Tage vor der ersten Abbuchung informiert.

10. Kündigung des Studienvertrages

Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Studienmonats kündigen. Die Kündigung hat mindestens in Textform oder über den auf unserer Website verfügbaren Kündigungsbutton zu erfolgen.

11. Verlängerung / Verkürzung der Studiendauer

Sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Lehrgangs mehr Zeit benötigen als die reguläre Studiendauer vorsieht, so können Sie Ihr Studium kostenlos verlängern. Die kostenlose Verlängerung beträgt in der Regel 50% der Gesamtstudienzeit und variiert je nach Lehrgangsdauer. Sie ist für jeden Lehrgang unter der Rubrik Lehrgangsdauer ersichtlich. Sollten Sie den Lehrgang vor Beendigung der regulären Studiendauer abschließen, bleibt die Gesamtstudiengebühr davon unberührt.

12. ILS-Sozialgarantie

Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie eine zeitweise Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird entsprochen, wenn Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden.

Gewährt Ihnen das ILS die Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie dennoch berechtigt, Ihr Studium ungehindert fortzusetzen und erhalten weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelung zur Kündigung des Studienvertrags bleibt von einer gewährten Stundung unberührt.

13. Vertragliche Sicherheit

Für Sie und das ILS gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Die Angaben im Studienhandbuch sind darum Bestandteil dieses Vertrags.

Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine genaue Beschreibung des gewählten Lehrgangs, die der für Sie bestimmten Kopie der Vertragsurkunde beigeheftet ist. Wir beteiligen uns nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

14. Staatliche Zulassung

Alle ILS-Lehrgänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln, geprüft und zugelassen. Gerichtsstand ist Ihr Wohnort.

Das ILS - führend auch im Qualitätsmanagement

15. Zertifizierter Qualitätsstandard

Das ILS ist nach DIN EN ISO 9001, dem weltweit anerkannten Standard für wirksame Qualitätsmanagementsysteme in Unternehmen, zertifiziert.