Zulassung

Seit dem 1. Januar 1977 gilt in Deutschland das Fernunterrichtsschutzgesetz. Seitdem wird jeder Fernlehrgang - außer reinen Hobby-Kursen - von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) gründlich überprüft und zugelassen. Mit der Zulassung nach erfolgreicher Prüfung wird nicht nur die inhaltliche und methodische Qualität des Fernlehrgangs bestätigt, auch die Einhaltung strenger Regeln bei der Vertragsgestaltung ist durch die Zulassung gegeben.

Die ZFU prüft vor der Zulassung unter anderem, ob mit dem Fernkurs das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann, ob der Bezug zur Praxis vorhanden ist, ob der Fernlehrgang auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist und ob die Kursziele mit den Zielen der beruflichen Bildung der Kultusministerien übereinstimmen. Es wird auch sichergestellt, dass die persönliche Betreuung durch Fernlehrer gewährleistet ist.

Erfolgreich geprüfte Fernlehrgänge erhalten nach der Zulassung ein ZFU-Siegel mit einer Zulassungsnummer, an dem jeder Interessent erkennen kann, dass er es mit einem qualitativ hochwertigen Kurs zu tun hat.

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