Aufstiegs-BAföG
Staatliche Zuschüsse für Fachwirte, Techniker etc. Alters- und einkommensunabhängige Förderungen
Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben z. B. angehende Meister, sowie Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt.
Attraktive Förderung
Das Aufstiegs-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
- Einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 50%
- Einem zinsgünstigen Darlehen, das Sie jedoch nicht wahrnehmen müssen
Wichtige Informationen zum Darlehen:
- Das Darlehen können Sie, müssen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.
- Beim Nachweis der bestandenen Prüfung werden Ihnen 50% der Darlehensschuld gestrichen - insgesamt können also 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Staat übernommen werden.
Für folgende ILS-Fernlehrgänge können Fördermittel beantragt werden:
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A
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