Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben dabei nicht nur angehende Meister, sondern auch Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
Das Aufstiegs-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht.
Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
► Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (AZAV)
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