Meister-BAföG nicht nur für Meister

BAföG - Diese finanzielle Unterstützung des Staates kennen viele nur für Gymnasiasten oder Studenten. Aber auch Personen, die bereits fest im Beruf stehen, können diese attraktive Förderung grundsätzlich nutzen. Denn mit dem Meister-BAföG werden zielgerichtet Berufspraktiker bei Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung oder zur Existenzgründung finanziell unterstützt werden. Meister-BAföG lässt sich auch für viele Fernlehrgänge des ILS beantragen, und zwar auf solche, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Beim ILS können beispielsweise für folgende Fernlehrgänge Fördermittel nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden:

Besonders erwähnenswert ist, dass bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit das Meister-BAföG unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird. Auch eine Altersgrenze besteht nicht.

Die Förderung setzt sich dabei aus 2 Komponenten zusammen, die auch voneinander unabhängig genutzt werden können. Dies ist zum einen ein Zuschuss von 30,5% und zum anderen ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Letzteres braucht aber nicht in Anspruch genommen werden. Falls doch, werden bei bestandener Abschlussprüfung 25% der Darlehenssumme gestrichen. Und Existenzgründer, die nach der Weiterbildung Arbeitsplätze schaffen und besetzen, bekommen ein weiteres Drittel ihres Darlehns erlassen.

Meister-BAföG kann von Personen beantragt werden, die Handwerker oder eine Fachkraft sind. Dabei ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss erforderlich. Aber auch, wer nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann Meister-BAföG beantragen wenn eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis vorliegt, die fachlich zum angestrebten Fortbildungsziel passt.

wl

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